Rechtsprechung des EuGH zum Europäischen Nachlasszeugnis

Eine kleine Sammlung der wichtigsten Urteile 

Das Urteil C-301/20  "UE., HC gegen Voralberger Landes - und Hypothekenbank AG"

Interessantes Urteil: Ist auf dem ENZ kein Gültigkeitsdatum genannt, so gilt die als Regelfall konstituierte 6-Monats-Gültigkeit des ENZ ab Ausstellungsdatum.  
 

Das Urteil C-103/18 "Brisch" 

Nützliches Urteil, vorgelegt vom OLG Köln, daher in Deutschland sicherlich sehr nützlich: Der EuGH stellt fest, dass das unsägliche Antragsformular, welches die EU-ErbVO vorsieht, NICHT verwendet werden muss. Das Urteil bedeutet eine wichtige Klarstellung und es kann sich lohnen, dieses von vorneherein gegenüber dem Nachlassgericht zu zitieren.

Viele Nachlassgericht bestehen bis heute auf die Verwendung des unsäglichen Formulars der VO. Unfassbar. 


Das Urteil C-354/21 "R.J.R. gegen Registry centras VJ"

Ein Urteil, dass so bedeutend ist, dass ihm auf dieser Website hier eine eigene Seite gewidmet wird, 

 

Das Urteil C-20/17 "Oberle" 

Im Urteil Oberle ging es darum, dass der Erblasser unstreitig seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Frankreich hatte, der Antragsteller aber einen gegenständlich beschränkten Erbschein in Deutschland beantragte, um ein zum Nachlass gehörendes Grundstück in Deutschland auf sich übertragen zu lassen. Der EuGH stellte klar, dass hierzu das ENZ aus Frankreich das einzige richtige Mittel und eine Zuständigkeit in Deutschland für dort belegene Teile des Nachlasses nicht vorliege. 

Auch dieses Urteil kennen viele deutsche Nachlassgericht nicht. Oder sie ignorieren es. Was ist schlimmer?

 

to be continued

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