under construction.
Das Urteil selbst in dieser Sache finden Sie hier.
Der EuGH entschied in der Sache so, dass die Verweigerung der Vornahme der Umschreibung des Grundbuchs mangels weiterer Belege dafür, dass genau jenes Grundstück von den genannten Erben geerbt worden war, nicht gegen die Regelungen der EU-ErbVO verstößt.
under construction.
Aufgrund der dargestellten Probleme muss möglichst schon im Antragsverfahren auf Erteilung des ENZ geklärt werden, ob in dem betreffenden Mitgliedsstaat ähnliche Regelungen bestehen und sich daraus folgend ähnliche Konsequenzen ergeben.
Dies ist zum Beispiel in Ungarn bisher nicht der Fall gewesen. Dort gelingt die Umschreibung des Grundbuchs ohne weitere Nachweise.
Gerne nehmen wir die Klärung für Sie individuell vor.
Für die hier folgenden Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Zwangsläufig ist eine Klärung der Situation im Vorfeld unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vonnöten.
Soweit bisher bekannt:
- Frankreich
- Ungarn
- Litauen
- Schweiz
- Großbritannien
- Dänemark
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