Erbrecht

Unsere Dienstleistungen im Erbrecht

Europäische Erbrechtsverordnung

Die "Europäische Erbrechtsverordnung" - Verordnung Nr. 650 aus 20212, in Kraft getreten am 17. August 2015 - hat zwei komplette Neuerungen gebraucht. Maßgeblich ist seither nicht mehr die Staatsangehörigkeit für die Frage, welches Erbrecht angewendet werden muss, sondern der "gewöhnliche Aufenthaltsort" des Erblassers / der Erblasserin. Zudem gibt es einen "Europäischen Erbschein", das "Europäische Nachlasszeugnis". 

Diese beiden Themen sind für europäische grenzüberschreitende Erbrechtsfälle von entscheidender Bedeutung, so dass wir hier gründliches Know-How aufgebaut und unsere Spezialisierung vorgenommen haben. 

Weitere Informationen finden Sie unter den beiden Links:

Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltsortes"

Europäische Nachlasszeugnis 

Ist man im Internationalen Erbrecht tätig, so begegnet man gelegentlich auch Konstellationen, die auf den ersten Blick "exotisch" erscheinen mögen, sich dann aber als gar nicht so selten herausstellen. 

Zu diesen Konstellationen gehört es, dass in den USA lebende Bürgerinnen und Bürger ihre in Deutschland lebenden Angehörigen / Freunde zu Begünstigten von Versicherungen machen, die nach dem Ableben des / der Versicherten die Versicherungssumme erhalten sollen. 

Der zur Abwicklung und Auszahlung der Versicherungssumme erforderliche "Papierkrieg" ist für einen "Normalsterblichen" kaum zu bewältigen. 

Hier helfen wir gerne, denn wir haben den Papierkrieg bereits viele Male gewonnen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie, wenn Sie hier klicken.

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