Wurden Sie von der Polizei kontrolliert mit zuviel Alkohol oder anderen Substanzen im Körper?
Herzlich willkommen auf unserer Website! Wir wissen, dass eine Trunkenheitsfahrt am Steuer nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, sondern auch eine persönliche Belastung für Sie darstellt. Wenn Sie in Deutschland alkoholisiert am Steuer erwischt wurden, stehen Sie wahrscheinlich vor einer Reihe von Fragen und Unsicherheiten: Welche Strafen drohen? Wie beeinflusst dies Ihre Fahrerlaubnis und Ihren Alltag? Welche Möglichkeiten haben Sie, sich zu verteidigen?
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.
Als erfahrene Rechtsanwälte mit Schwerpunkt auf Strafverteidigung bei Trunkenheitsfahrten verstehen wir die Sorgen und Ängste, die Sie in dieser Situation begleiten. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen und gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu erarbeiten.
Was Sie von uns erwarten können:
- Kompetente Beratung: Wir analysieren Ihre Situation genau anhand Ihrer Akte bei der Staatsanwaltschaft.
- Individuelle Verteidigungsstrategie: Jede Situation ist einzigartig, daher entwickeln wir für Sie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf Ihre speziellen Umstände abgestimmt ist.
- Transparenz und Vertrauen: Bei uns stehen Sie und Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Wir informieren Sie transparent über alle anfallenden Kosten und halten Sie jederzeit über den Fortschritt Ihres Falls auf dem Laufenden.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Lage zu besprechen und die ersten Schritte in Ihrer Verteidigung zu planen. Auf unserer Website finden Sie ein einfaches Kontaktformular, das Ihnen hilft, schnell und unkompliziert die wichtigsten Informationen an uns zu übermitteln.
Wir sind hier, um Ihre Rechte zu schützen und Ihnen in dieser schwierigen Situation den Rücken zu stärken. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement – gemeinsam finden wir den Weg aus dieser Krise.
Nehmen Sie am Besten direkt Kontakt zu uns auf über den Button unter diesem Text oder dieses Formular:
Strafverfahren nach einer Trunkenheitsfahrt
Wenn Sie bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wurden, steht Ihnen ein Strafverfahren bevor, das nicht nur mit rechtlichen, sondern auch mit persönlichen Herausforderungen verbunden ist. Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt können erheblich sein und reichen von Geldstrafen über Fahrverbote bis hin zu Punkten in Flensburg oder sogar einem Entzug der Fahrerlaubnis. Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie dabei, die bestmögliche Lösung in Ihrem Fall zu finden und die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Ablauf des Strafverfahrens
Das Strafverfahren beginnt in der Regel mit der Polizeikontrolle, bei der eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille oder mehr festgestellt wird. Bei Fahrern unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt bereits eine 0,0-Promille-Grenze. Wenn die Polizei eine Trunkenheitsfahrt vermutet, wird meist ein Atemalkoholtest durchgeführt. Verweigern Sie den Test oder liegt der Wert über der erlaubten Grenze, kann die Polizei eine Blutprobe anordnen.
Nach der Feststellung der Blutalkoholkonzentration und der Einleitung der Ermittlungen wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese entscheidet, ob Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird. Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, das ohne Gerichtsverhandlung ergeht und oft Geldstrafen sowie Fahrverbote enthält. Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.
Mögliche Strafen und Maßnahmen
Die Strafen für Trunkenheitsfahrten sind unterschiedlich und hängen von vielen Faktoren ab, darunter die Höhe der Blutalkoholkonzentration, ob es sich um eine Ersttat oder einen Wiederholungsfall handelt, und ob die Fahrt zu einem Unfall geführt hat. Bei einer Ersttat mit einer BAK zwischen 0,5 und 1,09 Promille droht in der Regel ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit einer Geldstrafe, einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wird.
Zusätzlich können eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und die Teilnahme an Nachschulungskursen angeordnet werden. Diese Maßnahmen dienen der Überprüfung Ihrer Fahreignung und der Wiederherstellung Ihrer Fahrerlaubnis. Besonders bei Wiederholungstätern und hohen Promillewerten sind diese Untersuchungen häufig Teil der Auflagen.
Ihre Rechte im Strafverfahren
Als Betroffener haben Sie das Recht auf eine faire Verteidigung. Es ist wichtig, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um mögliche Fehler in der Beweiserhebung zu erkennen und Ihre Verteidigungsstrategie abzustimmen. In vielen Fällen lohnt es sich, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen, um die Strafe zu mildern oder den Führerscheinentzug zu vermeiden.
Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die Polizeikontrolle und die Blutentnahme korrekt durchgeführt wurden. Fehler bei der Blutentnahme oder bei der Belehrung über Ihre Rechte können unter Umständen dazu führen, dass die Beweise nicht verwertet werden dürfen. Auch das Verhalten der Polizei bei der Kontrolle und mögliche Verfahrensfehler können eine Rolle spielen.
Wie ich Ihnen helfen kann
Meine Aufgabe ist es, Ihre Situation umfassend zu analysieren und die besten Verteidigungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich eine Strategie, die auf die Umstände Ihres Falls abgestimmt ist. Ob es um die Reduzierung der Strafe, den Erhalt der Fahrerlaubnis oder den Umgang mit einer MPU geht – ich stehe Ihnen in allen Verfahrensabschnitten zur Seite.
Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren, kläre Sie über Ihre Rechte auf und übernehme die Kommunikation mit den Behörden. Ziel ist es, Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen und das Strafverfahren so glimpflich wie möglich für Sie abzuschließen. Kontaktieren Sie mich für eine erste Beratung, damit wir Ihre Situation gemeinsam besprechen und die richtigen Schritte einleiten können.
Mit meiner Unterstützung wissen Sie jederzeit, was auf Sie zukommt, und können sicher sein, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Ob als Ersttäter oder bei wiederholten Vergehen – eine kompetente Verteidigung ist der Schlüssel, um Ihre Zukunft als Verkehrsteilnehmer zu sichern.
Die Bemessung der Rechtsanwaltshonorare kann sehr stark variieren. Zu einer Ihrer Sache angemessenen Honorierung sollten Sie sich von uns ein Angebot unterbreiten lassen, mit dem Sie einen klaren Überblick über die Kosten behalten.
1. Erstberatung und Akteneinsicht**: Für eine erste Beratung und Akteneinsicht fallen in der Regel 200 bis 500 Euro an, abhängig vom Aufwand.
2. Vertretung im Ermittlungsverfahren: Die Gebühren für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren betragen meist 500 bis 1.000 Euro, je nach Komplexität.
3. Vertretung vor Gericht: Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren entstehen Rechtsanwaltskosten von etwa 750, - €, eventuell auch mehr, abhängig vom Verfahren.
4. Zusätzliche Kosten: Nebenkosten, wie Auslagen oder Gebühren für schriftliche Stellungnahmen, können die Gesamtkosten der Verteidigung erhöhen.
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