Ich verteidige Sie, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben.
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Sie haben einen Strafbefehl schon erhalten oder befürchten, dass ein solcher bevorsteht? Sie suchen dringend nach einem Anwalt, der Ihnen zur Seite steht? In einer solchen Situation ist es entscheidend, schnell zu handeln und sich rechtlich gut beraten zu lassen. Unsere Kanzlei ist auf Strafverfahren und insbesondere Strafbefehlsverfahren spezialisiert und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen. Wir wissen, wie belastend diese Phase sein kann, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir sind für Sie da. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Schritte für Ihre Situation planen. Je schneller Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir Ihre Möglichkeiten besprechen können!
Bitte beachten Sie, dass in einem Strafbefehlsverfahren es im Falle des Einspruchs in der Regel zu einer sog. „Hauptverhandlung“ kommt, das heißt einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. In einem solchen Fall ist die Anwesenheit des Strafverteidigers vor Ort zwingend erforderlich. Natürlich vertreten wir Sie auch in Niederbayern oder an der Nord- oder Ostsee. Aber die Kosten hierfür können immens sein. Seien Sie sich dessen bewußt!
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Strafbefehlsverfahren in Deutschland: Ein Überblick für Beschuldigte
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, befinden Sie sich in einem vereinfachten Strafverfahren, das in Deutschland vor allem bei weniger schweren Vergehen zur Anwendung kommt. In diesem Artikel erläutere ich als Strafverteidiger, worauf Sie besonders achten müssen und welche Schritte für Sie entscheidend sind.
1. Ablauf des Strafbefehlsverfahrens
Das Strafbefehlsverfahren beginnt in der Regel mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft an das Gericht. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Entscheidung, die ohne eine Hauptverhandlung ergehen kann. Ein Strafbefehl beinhaltet eine Strafe, wie z. B. eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder in seltenen Fällen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Für Sie als Beschuldigten ist besonders wichtig, dass Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen müssen. Verstreicht diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig, und die Strafe ist verbindlich. Ein rechtzeitiger Einspruch ist daher entscheidend, um Ihre Verteidigungsmöglichkeiten zu wahren.
2. Häufige Vergehen
Strafbefehle werden häufig bei Vergehen wie Diebstahl, leichter Körperverletzung und Verkehrsstraftaten eingesetzt. Besonders im Verkehrsbereich sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und Trunkenheitsfahrten typische Delikte, die durch Strafbefehle geahndet werden. Trunkenheitsfahrten führen oft zu Geldstrafen und Fahrverboten. In solchen Fällen ist eine genaue Prüfung durch einen Strafverteidiger notwendig, um zu beurteilen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
3. Rolle des Strafverteidigers
Die zentrale Aufgabe des Strafverteidigers besteht darin, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu prüfen. Das Ziel ist es, die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln und unnötige Risiken zu vermeiden. Dabei werden die Beweislage, die Schwere des Vergehens und mögliche mildernde Umstände berücksichtigt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Strafbefehl zu akzeptieren, während in anderen die Verteidigung durch einen Einspruch gestärkt werden kann. Hierfür ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich.
4. Strategien beim Einspruch
Es empfiehlt sich oft, zunächst fristwahrend Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb der zweiwöchigen Frist Einspruch einlegen, um Zeit für eine eingehende Prüfung zu gewinnen. Ein typisches Beispiel hierfür ist eine Trunkenheitsfahrt: Ein Mandant erhielt einen Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer, der ein Fahrverbot von drei Monaten beinhaltete. Durch den Einspruch konnte das Verfahren vor Gericht verhandelt werden, mit dem Ziel, das Fahrverbot zu verkürzen. Dies gelang, und der Einspruch wurde im weiteren Verlauf zurückgezogen. In anderen Fällen, wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, kann ein Einspruch ebenfalls sinnvoll sein, um eine Reduzierung der Strafe oder mildernde Umstände zu verhandeln.
Sollte die Prüfung durch den Verteidiger ergeben, dass der Strafbefehl in Ordnung ist, besteht immer die Möglichkeit, den Einspruch wieder zurückzunehmen. Dies ist besonders dann ratsam, wenn die Strafe milde ist und die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens gering erscheinen.
Handeln Sie!
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Die zweiwöchige Einspruchsfrist läuft ab Zustellung und kann nicht verlängert werden. Füllen Sie daher möglichst umgehend das Formular unter diesem Artikel aus, um rechtzeitig eine fundierte Beratung und Verteidigung zu erhalten. Je schneller wir Ihren Fall prüfen, desto besser können wir Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung einschätzen.
Die Gebühren für einen Strafverteidiger im Strafbefehlsverfahren richten sich in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für das Strafbefehlsverfahren gelten die folgenden Gebührentatbestände:
1. **Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)**: Diese fällt an, wenn der Verteidiger erstmals mit dem Fall beauftragt wird und sich in den Sachverhalt einarbeitet. Sie liegt in der Regel zwischen **165 und 330 Euro**.
2. **Verfahrensgebühr (Nr. 4104 VV RVG)**: Diese Gebühr wird für die Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren erhoben. Sie beträgt in der Regel zwischen **165 und 330 Euro**.
3. **Einspruchsverfahren (Nr. 4141 VV RVG)**: Wird gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, entsteht eine zusätzliche Gebühr. Diese liegt ebenfalls im Bereich von **165 bis 330 Euro**.
4. **Terminsgebühr (Nr. 4108 VV RVG)**: Falls es aufgrund des Einspruchs zu einer Hauptverhandlung kommt, wird eine Terminsgebühr fällig. Diese beträgt in der Regel zwischen **275 und 550 Euro**, abhängig von der Schwierigkeit des Verfahrens und dem Umfang der Hauptverhandlung.
Die exakten Gebühren können abhängig vom Einzelfall variieren, insbesondere, wenn das Gericht den Fall als schwierig oder umfangreich ansieht. Außerdem können Gebühren für besondere Tätigkeiten, wie das Verhandeln mit der Staatsanwaltschaft oder das Einholen von Gutachten, hinzukommen.
Zusätzlich können **Auslagen** (z. B. für Kopien, Fahrtkosten) und **Mehrwertsteuer** (derzeit 19 %) anfallen, die auf die Gebührensätze noch aufgeschlagen werden.
Bitte beachten Sie, dass dies die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren sind.
Es besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar oder Stundensätze zu vereinbaren.
Wir benötigen von Ihnen so schnell wie möglich einige Informationen, damit wir eine Vollmacht erstellen und fristwahrend Einspruch einlegen können. Diese werden auf einer anderen Seite in einem Fragebogen abgefragt. Es handelte sich hier im wesentlichen um die unten aufgeführten Punkte 1 - 3. Zur Vorbereitung der weiteren Strafverteidigung müssen wir dann nähere Kenntnisse zu den hier im Folgenden genannten Punkten 4 - 7 haben. Diese werden aus der Strafakte hervorgehen, deren Aushändigung zur Akteneinsicht wir mit der Einlegung des Einspruchs beantragen. Möglicherweise werden wir diese Punkte aber auch noch einzeln von Ihnen abfragen müssen. Die Antworten können entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.
1. Persönliche Daten des Mandanten
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Beruf
- Staatsangehörigkeit
2. Angaben zum Strafbefehl
- Aktenzeichen des Strafbefehls
- Datum des Zugangs des Strafbefehls (wichtig für die Einspruchsfrist)
- Behörde, die den Strafbefehl ausgestellt hat (z. B. Amtsgericht, Staatsanwaltschaft)
- Höhe der Strafe (z. B. Geldstrafe, Fahrverbot)
- Vorwurf im Strafbefehl (Wegen welches Vergehens wird der Strafbefehl ausgestellt? Was steht im Strafbefehl konkret?)
3. Angaben zur Tat
- Tatvorwurf (z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt)
- Tatzeitpunkt und Tatort (wenn bekannt)
- Sachverhalt aus Sicht des Mandanten: Schilderung des Mandanten, wie die Tat abgelaufen ist und ob er die Tat bestreitet oder zugibt.
- Zeugen: Gibt es Zeugen für den Vorfall, die den Mandanten entlasten oder belasten könnten?
- Mitbeschuldigte: Waren andere Personen beteiligt?
4. Vorstrafen und frühere Verfahren
- Frühere Vorstrafen (Welche und wann?)
- Laufende Verfahren: Gibt es parallel laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren?
5. Finanzielle Verhältnisse
- Einkommen (für die Bemessung der Geldstrafe, falls diese im Strafbefehl enthalten ist)
- Unterhaltsverpflichtungen (z. B. Kinder, Ehepartner)
- Vermögensverhältnisse (Vermögen, Schulden)
6. Ziel des Mandanten
- Verteidigungsstrategie: Möchte der Mandant den Strafbefehl anfechten? Wenn ja, was ist das angestrebte Ziel? (z. B. Einstellung des Verfahrens, Verringerung der Strafe, Vermeidung eines Fahrverbots)
- Risikobereitschaft: Ist der Mandant bereit, ein Gerichtsverfahren zu riskieren?
7. Sonstige Informationen
- Gesundheitszustand (relevant z. B. bei Fahrverboten oder Strafmilderungen)
- Führerschein (insbesondere bei Verkehrsstraftaten): Hat der Mandant einen Führerschein und wie wichtig ist dieser beruflich oder privat?
- Vorliegen von Verfahrensfehlern: Gibt es Anhaltspunkte, dass bei der Ermittlung Fehler gemacht wurden? (z. B. unrechtmäßige Durchsuchung, Verhör ohne Belehrung)
Sie finden hier Fragen, die uns häufig von Mandanten gestellt werden. Klicken Sie auf den obigen Link.
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