Häufig gestellte Fragen zu Erbschaft in Ungarn

Fragen und Antworten zu Erbschaft in Ungarn

Wie läuft das Erbschaftsverfahren in Ungarn ab?

 

Das Erbschaftsverfahren in Ungarn wird von einem Notar geführt. Der Notar ermittelt die Erben, prüft die Erbenstellung und setzt den Nachlass fest. Am Ende des Verfahrens wird ein Nachlassübergabebeschluss ausgestellt, der die Erben offiziell bestätigt und zur Übertragung des Nachlasses dient.

 

Benötige ich einen Erbschein in Ungarn?

 

In Ungarn gibt es keinen Erbschein wie in Deutschland. Stattdessen erhalten Erben nach Abschluss des Verfahrens einen Nachlassübergabebeschluss, der sie als Erben ausweist und zur Regelung des Nachlasses verwendet wird.

 

Wie lange dauert ein Erbschaftsverfahren in Ungarn?

 

Die Dauer des Verfahrens hängt von der Komplexität des Nachlasses und möglichen Streitigkeiten ab. Ein einfaches Verfahren kann etwa 6 bis 12 Monate dauern, während komplizierte Fälle länger benötigen können, insbesondere wenn internationale Aspekte berücksichtigt werden müssen.

 

Welche Steuern fallen bei einer Erbschaft in Ungarn an?

 

Erbschaften sind für Ehepartner, Kinder und Eltern von der Erbschaftsteuer befreit. Für andere Erben, wie Geschwister oder entferntere Verwandte, gelten unterschiedliche Steuersätze, die vom Wert der Erbschaft abhängen.

 

Muss ich die Erbschaft in Ungarn annehmen?

 

Die Annahme der Erbschaft erfolgt durch eine Erklärung vor dem Notar. Es besteht auch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, wenn der Nachlass verschuldet ist. Die Annahme- oder Ausschlagungsfristen sollten unbedingt eingehalten werden, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

 

Kann ich eine Erbschaft in Ungarn ausschlagen?

 

Ja, Sie können das Erbe ausschlagen. Die Frist dafür beträgt normalerweise 30 Tage nach Kenntnis des Erbfalls, wobei diese Frist für Erben mit Wohnsitz im Ausland verlängert sein kann. Die Ausschlagung muss vor einem Notar erklärt werden.

 

Wie wird ein Testament in Ungarn anerkannt?

 

Ein Testament muss den formellen ungarischen Vorschriften entsprechen, etwa eigenhändig geschrieben und unterschrieben (holographisches Testament, selten in Ungarn), fremdgeschrieben (Schreibmaschine, andere Person als Niederschreibender), aber vom Erblasser vor zwei Zeugen unterschrieben (allographisches Testament, häufiger) oder notariell beglaubigt sein. Auch fremdsprachige Testamente können gültig sein, sollten jedoch ins Ungarische übersetzt und bei Bedarf beglaubigt werden. Testamente geschrieben von Deutschen beispielsweise können gültig sein, wenn dem Deutschen Recht entsprechen. 

 

Was passiert, wenn es kein Testament gibt?

 

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben zu gleichen Teilen. Wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind, erben Eltern und Geschwister. Sonderregelungen können greifen, wenn der Ehepartner im gemeinsamen Wohnhaus bleibt.

 

Brauche ich als ausländischer Erbe einen ungarischen Anwalt?

 

Es ist ratsam, einen ungarischen Anwalt oder Notar zu beauftragen, besonders bei Sprachbarrieren oder komplexen Nachlassverhältnissen. Ein Anwalt kann Sie rechtlich beraten, die Dokumente prüfen und das Verfahren effektiv begleiten.

 

Wie erfolgt die Übertragung von Immobilien im Nachlass?

 

Nach Abschluss des Erbschaftsverfahrens wird die Immobilie im Grundbuch auf die Erben übertragen. Der Grundbuchantrag erfolgt durch den Notar und wird mit dem Nachlassübergabebeschluss rechtskräftig, was zusätzliche Gebühren verursachen kann.

 

Wie wird mit Bankkonten des Verstorbenen verfahren?

 

Bankkonten werden nach Vorlage des Nachlassübergabebeschlusses entsperrt. Erben haben dann Zugriff auf das Konto und können über das Guthaben verfügen. Eine Vollmacht für Bankgeschäfte kann während des laufenden Verfahrens hilfreich sein.

 

Was passiert mit Schulden im Nachlass?

 

In Ungarn haften Erben nur mit dem Nachlassvermögen und nicht mit ihrem persönlichen Vermögen. Es ist daher wichtig, den Nachlass vor der Annahme genau zu prüfen, um ungewollte finanzielle Belastungen zu vermeiden.

 

Gibt es in Ungarn einen Pflichtteil für nahe Angehörige?

 

Ja, nahe Angehörige wie Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt ein Drittel des gesetzlichen Erbteils und kann auch gegen den Willen des Erblassers durchgesetzt werden.

 

Kann ich meine Erbschaft in Ungarn verkaufen?

 

Nach der offiziellen Erbenbestätigung können Sie Ihren Erbanteil, einschließlich Immobilien, verkaufen. Der Verkauf muss jedoch den ungarischen Rechtsvorschriften entsprechen, insbesondere hinsichtlich Steuer- und Meldepflichten.

 

Muss ich als Erbe das Finanzamt in Ungarn informieren?

 

Ja, Erben müssen den Erhalt des Nachlasses dem ungarischen Finanzamt melden, vor allem wenn steuerpflichtige Vermögenswerte im Nachlass enthalten sind. Diese Meldung kann auch durch den Notar erfolgen.

 

 

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