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Erbrechtliche Beratung für Armenier in Deutschland
Bei uns sind Sie richtig: Wir lesen und schreiben Armenisch und arbeiten eng mit einem armenischsprachigen Kollegen zusammen. Unser Service deckt alle Aspekte ab, einschließlich Testamentsvollstreckung, Erbscheinverfahren und Steuerfragen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Einige Informationen, die Sie haben sollten, um sich zurechtzufinden:
Erbrecht in Deutschland: Ein Leitfaden für Armenier
Wenn ein armenischer Staatsbürger in Deutschland verstirbt, stellt sich die Frage, welches Erbrecht zur Anwendung kommt – das deutsche oder das armenische. Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte der Erblasser also seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, findet deutsches Erbrecht Anwendung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Erblasser in einem Testament ausdrücklich das armenische Recht gewählt hat.
Dieser Leitfaden richtet sich speziell an Armenier, die in Deutschland mit erbrechtlichen Fragen konfrontiert sind – sei es als Erben oder Pflichtteilsberechtigte. Wir erläutern die wichtigsten Aspekte des deutschen Erbrechts, darunter den Pflichtteil, die Erbschaftsteuer, wichtige Fristen und Verjährungsregelungen.
1. Wann kommt deutsches oder armenisches Erbrecht zur Anwendung?
1.1 Deutsches Recht bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Nach der EU-Erbrechtsverordnung (Art. 21 EuErbVO) gilt deutsches Erbrecht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Das bedeutet:
- Der gesamte Nachlass wird nach deutschem Recht abgewickelt.
- Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.
1.2 Rechtswahl zugunsten des armenischen Rechts
Der Erblasser kann jedoch in einem Testament eine sogenannte Rechtswahlklausel aufnehmen und ausdrücklich bestimmen, dass sein Nachlass nach armenischem Recht geregelt werden soll. Solche Klauseln sind besonders wichtig für Armenier, die sicherstellen möchten, dass ihr Nachlass nach den Regeln ihres Herkunftslandes verteilt wird.
2. Gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht
Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese unterscheidet sich vom armenischen Recht in einigen Punkten.
2.1 Das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge
Das deutsche Erbrecht teilt die Verwandten des Verstorbenen in sogenannte Ordnungen ein:
- Erben erster Ordnung: Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen (z. B. Enkel).
- Erben zweiter Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (z. B. Geschwister).
- Erben dritter Ordnung: Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (z. B. Onkel/Tanten).
Hinterlässt der Verstorbene Kinder (oder Enkel), erben diese allein – Eltern oder Geschwister gehen dann leer aus.
2.2 Ehegatten als Miterben
Der Ehegatte hat im deutschen Recht eine Sonderstellung:
- Neben den Kindern erbt der Ehegatte ein Viertel bis zur Hälfte des Nachlasses.
- Die genaue Höhe hängt vom Güterstand ab (z. B. Zugewinngemeinschaft).
Im armenischen Recht hingegen erbt der Ehegatte gemeinsam mit den Kindern zu gleichen Teilen.
3. Der Pflichtteil: Schutz für nahe Angehörige
Das deutsche Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung – auch dann, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
3.1 Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind:
- Kinder des Verstorbenen,
- Ehegatten,
- Eltern (nur, wenn keine Kinder vorhanden sind).
Geschwister oder entferntere Verwandte haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
3.2 Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird ausschließlich in Geld ausgezahlt. Beispiel:
- Ohne Testament würde ein Kind 100 % des Nachlasses erben.
- Wird das Kind enterbt, hat es trotzdem Anspruch auf 50 % als Pflichtteil.
3.3 Geltendmachung des Pflichtteils
Enterbte Angehörige müssen ihren Pflichtteilsanspruch aktiv geltend machen:
1. Sie fordern von den Erben eine Aufstellung des Nachlasses.
2. Sie berechnen ihren Anteil und machen diesen schriftlich geltend.
3. Falls keine Einigung erzielt wird, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
4. Die Erbschaftsteuer: Was müssen Armenier beachten?
In Deutschland unterliegt jede Erbschaft der Erbschaftsteuer – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen oder der Erben.
4.1 Freibeträge
Es gibt persönliche Freibeträge, bis zu denen keine Steuer anfällt:
- Ehegatten: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
- Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 €
Beispiel: Ein Kind erbt Vermögen im Wert von 600.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 200.000 € steuerpflichtig.
4.2 Steuersätze
Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:
- Steuerklasse I (Ehegatten/Kinder): 7–30 %
- Steuerklasse II (Geschwister): 15–43 %
- Steuerklasse III (entfernte Verwandte/Freunde): 30–50 %
Armenier sollten beachten, dass es im armenischen Recht keine Erbschaftsteuer gibt – dies kann zu Überraschungen führen, wenn sie erstmals mit dem deutschen Steuerrecht konfrontiert werden.
5. Wichtige Fristen im deutschen Erbrecht
Im deutschen Erbrecht gelten strenge Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen:
5.1 Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft
Wenn der Nachlass mehr Schulden als Vermögen enthält, können Sie die Erbschaft ausschlagen.
- Frist: 6 Wochen ab Kenntnis vom Todesfall.
- Bei Wohnsitz im Ausland beträgt die Frist 6 Monate.
Die Ausschlagung muss gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
5.2 Beantragung eines Erbscheins
Ein Erbschein ist oft notwendig, um über Bankkonten oder Immobilien verfügen zu können.
- Es gibt keine feste Frist zur Beantragung.
- Allerdings sollten Sie dies zeitnah tun, um Verzögerungen zu vermeiden.
5.3 Geltendmachung des Pflichtteils
Pflichtteilsberechtigte haben drei Jahre Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen:
- Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Todesfall eingetreten ist.
6. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche im deutschen Erbrecht unterliegen bestimmten Verjährungsfristen:
6.1 Allgemeine Verjährungsfrist
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§§ 195 ff., BGB). Sie gilt für:
- Ansprüche auf Zahlung des Pflichtteils,
- Herausgabeansprüche gegen Miterben,
- Ansprüche aus Vermächtnissen.
Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem:
1. Der Todesfall eingetreten ist,
2. Der Berechtigte Kenntnis vom Anspruch hatte.
6.2 Sonderregelungen
Einige Ansprüche verjähren erst nach längerer Zeit:
- Herausgabeansprüche aus Eigentum am Nachlass verjähren nach 30 Jahren.
- Steuerliche Ansprüche verjähren nach **vier Jahren**, können aber bei Steuerhinterziehung verlängert werden.
Fazit: Professionelle Unterstützung für Armenier im deutschen Erbrecht
Das deutsche Erbrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom armenischen Recht – sei es bei der gesetzlichen Erbfolge, beim Pflichtteil oder bei steuerlichen Regelungen wie der Erbschaftsteuer.
Für Armenier mit Bezug zu Deutschland ist es wichtig zu wissen:
1. Welches Recht angewendet wird (deutsches oder armenisches).
2. Welche Rechte und Pflichten sie als Angehörige oder Erben haben.
3. Welche Fristen und steuerlichen Verpflichtungen einzuhalten sind.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei allen erbrechtlichen Fragen – von A bis Z:
- Wir beraten Sie auf Deutsch und Armenisch.
- Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte (z. B. Pflichtteil).
- Wir übernehmen die gesamte Abwicklung eines Nachlasses inklusive steuerlicher Fragen.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung!
Grundlegende Fragen zum Erbrecht
1. Welches Erbrecht gilt, wenn ein Armenier in Deutschland verstirbt?
Nach der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) gilt grundsätzlich das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn der Armenier also seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, gilt deutsches Erbrecht.
2. Kann ein Armenier das armenische Erbrecht wählen?
Ja, ein Armenier kann in einem Testament ausdrücklich das armenische Recht für seinen Nachlass wählen. Diese Rechtswahl ist nach der EU-Erbrechtsverordnung zulässig.
3. Was bedeutet „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Erbrecht?
Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Dies wird anhand von Faktoren wie Wohnsitz, Familie und beruflichen Bindungen bestimmt.
4. Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?
Wenn kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge des Landes, dessen Recht anwendbar ist (z. B. deutsches Recht bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland).
5. Gibt es Unterschiede zwischen deutschem und armenischem Erbrecht?
Ja, es gibt Unterschiede. Im deutschen Recht gilt z. B. die Universalsukzession: Der gesamte Nachlass (Vermögen und Schulden) geht automatisch auf die Erben über. Im armenischen Recht kann die Haftung für Schulden begrenzt sein.
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Fragen zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
6. Muss ich als Erbe aktiv werden, um das Erbe anzunehmen?
Nein, nach deutschem Recht geht das Erbe automatisch auf Sie über (Universalsukzession). Sie können es jedoch innerhalb einer bestimmten Frist ausschlagen.
7. Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und Ihrer Stellung als Erbe. Lebt der Erbe im Ausland (z. B. Armenien), verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
8. Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlage?
Wenn Sie das Erbe ausschlagen, gelten Sie rechtlich nicht als Erbe. Der Nachlass fällt dann an den nächsten gesetzlichen oder testamentarischen Erben.
9. Was passiert mit den Schulden des Verstorbenen?
Als Erbe übernehmen Sie auch die Schulden des Verstorbenen. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, können Sie das Erbe ausschlagen oder eine Nachlassinsolvenz beantragen.
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Fragen zu Testamenten
10. Kann ich als Armenier ein Testament nach deutschem Recht erstellen?
Ja, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist oder Sie Vermögen in Deutschland haben, können Sie ein Testament nach deutschem Recht erstellen.
11. Welche Form muss ein Testament haben?
Ein Testament kann handschriftlich verfasst werden (eigenhändiges Testament) oder notariell beurkundet werden (öffentliches Testament). Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein.
12. Kann ich ein armenisches Testament in Deutschland verwenden?
Ein armenisches Testament kann anerkannt werden, wenn es den Formvorschriften des armenischen Rechts entspricht und keine deutschen Rechtsgrundsätze verletzt.
13. Was ist ein Pflichtteil im deutschen Recht?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger (z. B. Kinder oder Ehepartner), auch wenn sie im Testament enterbt wurden.
14. Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils nach deutscher gesetzlicher Erbfolge.
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Fragen zur gesetzlichen Erbfolge
15. Wer erbt nach deutscher gesetzlicher Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge sieht vor: Zuerst erben Kinder und Ehepartner (Erben erster Ordnung). Gibt es keine Kinder, erben Eltern und Geschwister (zweite Ordnung).
16. Wie wird das Vermögen unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt?
Kinder erben zu gleichen Teilen; der Ehepartner erhält zusätzlich einen Anteil abhängig vom Güterstand (z. B. 50 % bei Zugewinngemeinschaft).
17. Kann ich als Armenier enterbt werden?
Ja, durch ein wirksames Testament können Sie enterbt werden; jedoch haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Pflichtteil.
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Fragen zu Immobilien und Vermögen
18. Wie wird eine Immobilie in Deutschland vererbt?
Immobilien unterliegen dem deutschen Recht, wenn sie sich in Deutschland befinden (Belegenheitsprinzip). Die Eigentumsübertragung erfolgt durch Grundbucheintrag.
19. Brauche ich einen Erbschein für eine geerbte Immobilie?
Ja, ein Erbschein wird oft benötigt, um sich als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen.
20. Was passiert mit Vermögen in Armenien?
Vermögen in Armenien unterliegt grundsätzlich dem armenischen Recht, sofern keine Rechtswahl getroffen wurde.
21. Muss ich Steuern zahlen, wenn ich eine Immobilie erbe?
In Deutschland fällt möglicherweise Erbschaftsteuer an, abhängig vom Wert der Immobilie und Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.
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Fragen zur Abwicklung des Nachlasses
22. Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Entscheidungen über den Nachlass müssen einstimmig getroffen werden.
23. Wie löse ich eine Erbengemeinschaft auf?
Eine Auflösung erfolgt durch Einigung aller Miterben oder durch Teilungsversteigerung bei Immobilien.
24. Welche Dokumente benötige ich als ausländischer Armenier für den Nachlass in Deutschland?
Sie benötigen zumeist: Sterbeurkunde, ggf. Testament mit Übersetzung ins Deutsche sowie einen gültigen Pass oder Ausweis.
25. Kann ich einen Anwalt oder Notar beauftragen?
Ja, es ist empfehlenswert, einen spezialisierten Anwalt oder Notar hinzuzuziehen – insbesondere bei internationalen Nachlässen oder komplizierten Fällen.
Element, der sicherste Messenger-Dienst derzeit: Hierzu die Fachzeitschrift "Chip" über Element, den "sichersten Messenger-Dienst": Chats und Video-Telefonie sind hier absolut sicher.
Meine ID lautet: @office-ebert:matrix.org
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